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13.07.2026

Veröffentlichung des Enwurfs zur Neuaufstellung der Ortsgestaltungssatzung für den erweiterten Innenstadtbereich der Stadt Preetz im Internet nach § 86 Abs. 2 der Landesbauordnung (LBO)


Der von dem Ausschuss für Stadtentwicklung in der Sitzung am 25.06.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der Neuaufstellung der Ortsgestaltungssatzung für den erweiterten Innenstadtbereich kann für die Dauer der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist vom 13.07.2026 bis 14.08.2026 hier eingesehen werden.

Ziel ist es, ein harmonisches Stadtbild zu bewahren, historische Strukturen zu schützen und gleichzeitig Spielräume für zeitgemäße Architektur zu eröffnen.

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch per E Mail an nina.rensmeyer@preetz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der oben genannten Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Ortsgestaltungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit Ortsgestaltungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

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