Lebenspartnerschaften
Information zur Begründung einer Lebenspartnerschaft
Das Lebenspartnerschaftsgesetz wurde geschaffen, um gleichgeschlechtlichen Paaren einen gesicherten Rechtsrahmen für ihre Lebenspartnerschaft zur Verfügung zu stellen.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist zum 01.08.2001 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts, in Kraft getreten am 1.10.2017, können Lebenspartnerschaften in Deutschland nicht mehr begründet werden. Gemäß § 20 dieses Gesetzes kann eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden. Für Rechte und Pflichten der Lebenspartnerinnen und Lebenspartner bleibt nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft weiterhin maßgebend (Artikel 3 Absatz 3 Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für 2 Personen gleichen Geschlechts).
Welche Unterlagen und Urkunden benötigen Sie für die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe?
- Aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt vom Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro
- Personalausweis oder Reisepass
Sollten die erforderlichen Urkunden beim Standesamt Preetz vorhanden sein, greifen wir auf diese zurück. Ist das geforderte Dokument bei einem anderen Standesamt auszustellen, bitten wir Sie, diese Urkunde direkt beim zuständigen Standesamt zu beantragen.
Welche Gebühren entstehen bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe?
- Vornahme eine Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe außerhalb der Dienstzeiten: 100 Euro
- Eheurkunde: 15 Euro
- Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt: 6 Euro
- Stammbuch: 15 Euro bis 35 Euro
- Bescheinigung über eine Namensänderung: 10 Euro