Ehenamens- und Geburtsnamensrecht
Am 1. Mai 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrecht und des Internationalen Namensrechts in Kraft getreten. Damit wurden zahlreiche neue Möglichkeiten der Namensführung für Ehegatten, Lebenspartner und für Kinder geschaffen.
Unter Beachtung der neuen Regelungen sind ab dem 1. Mai 2025 unter anderem folgende Namensänderungen möglich:
- Widerruf des Ehenamens
- Doppelnamen für Ehepaare
- Doppelnamen für Kinder
- einmalige Änderung des Geburtsnamens
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zu den seit dem 1. Mai 2025 bestehenden Möglichkeiten einer Namensänderung einen Katalog der wichtigsten Fragen zusammengestellt, den sie unter externe Links finden.
Wenn Sie beabsichtigen, eine Erklärung zur Änderung Ihres Geburtsnamens/Familiennamens/Ehenamens abzugeben, und in Preetz mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Standesamt Preetz unter folgender Mailanschrift: Standesamt@preetz.de
In Ihrer Mail teilen Sie bitte Ihre Anfrage zur gewünschten Namensänderung im Detail und Ihre Telefonnummer mit. Ihre Anfrage wird dann geprüft und Sie werden zurückgerufen, um Ihnen die Voraussetzungen und den Ablauf des weiteren Verfahrens zu erläutern.