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Urkundenbestellung

Wo erhalten Sie Geburts- bzw. Ehe- und Sterbeurkunden?

Diese Urkunden bekommen Sie bei dem Standesamt, welches die Geburt, die Heirat oder den Sterbefall beurkundet hat.
Beispiel: Wer in Preetz geboren worden ist, kann die Geburtsurkunde nur beim Standesamt Preetz erhalten.

Ausnahme: Beurkundungen ab dem 01.01.2009 können innerhalb Schleswig-Holsteins auch bei Standesämtern beantragt werden, die das Personenstandsregister nicht führen.
Beispiel: Sie wohnen in Eutin und Ihr Kind ist nach dem 01.01.2009 in Preetz geboren. In diesem Fall können Sie im Standesamt Eutin die Geburtsurkunde Ihres Kindes erhalten.

Persönliche Bestellung

Urkunden können Sie während unserer Öffnungszeiten persönlich beantragen und werden Ihnen meistens sofort ausgehändigt. Mitbringen müssen Sie nur Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die Verwaltungsgebühr (siehe unten). Außerdem kann ein Elternteil unter Vorlage des Personalausweises ohne Vollmacht die gewünschte Urkunde persönlich beantragen. Eine andere Person kann ebenfalls das von Ihnen beantragte Dokument mit einer Vollmacht und Personalausweiskopie Ihrerseits im Standesamt Preetz beantragen. Die Vorlage des Personalausweises dieser Person muss gewährleistet sein.

Bestellung per Post

Standesamt

Stadt Preetz
Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung

Bahnhofstraße 24
24211 Preetz

Anfragen sind schriftlich unter Angabe des Geburtsdatums, ggf. des aktuellen Familiennamens, der Anschrift und unter Beifügung einer unbeglaubigten Personalausweiskopie sowie der Verwaltungsgebühr (siehe unten) bar oder als Verrechnungsscheck an das Standesamt Preetz, zu richten.

Ferner kann die Verwaltungsgebühr auf das Konto der

  • Stadt Preetz
  • bei der Förde Sparkasse
  • BIC: NOLADE21KIE
  • IBAN: DE70 2105 0170 0020 0073 81

zum Verwendungszweck: Kz. 1241.4311 "Familienname, Vorname" überwiesen werden.

Sobald das Schreiben sowie der Geldeingang hier eingegangen sind, wird Ihnen das gewünschte Dokument unverzüglich zugesandt.

Geben Sie bitte auch den Grund für Ihre Beantragung an, damit Ihnen das gewünschte Dokument ausgestellt wird (Geburtsurkunde z. B. für eine Personalausweisbeantragung oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister z. B. Anmeldung Eheschließung).

Leider kommt es immer einmal wieder vor, dass Dritte versuchen, sich für einen anderen auszugeben und somit leicht an Urkunden kommen würden, wenn eine Ausweiskopie nicht mit bei der Beantragung einer Urkunde mit beigefügt wird. Die Vorgehensweise des Standesamtes Preetz schützt letztendlich den Antragsteller vor Missbrauch der Urkunden.

Bestellung per E-Mail

standesamt@preetz.de

Anfragen sind unter Angabe des Geburtsdatums, ggf. des aktuellen Familiennamens, der Anschrift und unter Beifügung einer unbeglaubigten Personalausweiskopie (im PDF-Format) an die oben genannte E-Mail-Adresse zu richten.

Die Verwaltungsgebühr (siehe unten) ist auf das Konto der

  • Stadt Preetz
  • bei der Förde Sparkasse
  • BIC: NOLADE21KIE
  • IBAN: DE70 2105 0170 0020 0073 81

Verwendungszweck: Kz. 1241.4311 "Familienname, Vorname" zu überweisen.

Sobald die Gutschrift erfolgt ist, wird Ihnen das gewünschte Dokument unverzüglich zugesandt.

Geben Sie bitte auch den Grund für Ihre Beantragung an, damit Ihnen das gewünschte Dokument ausgestellt wird (Geburtsurkunde z. B. für eine Personalausweisbeantragung oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister z. B. Anmeldung Eheschließung).

Leider kommt es immer einmal wieder vor, dass Dritte versuchen, sich für einen anderen auszugeben und somit leicht an Urkunden kommen würden, wenn eine Ausweiskopie nicht mit bei der Beantragung einer Urkunde mit beigefügt wird. Die Vorgehensweise des Standesamtes Preetz schützt letztendlich den Antragsteller vor Missbrauch der Urkunden.

Was müssen Sie für die Abschriften bzw. Urkunden bezahlen?

  • Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde, belaubigter Registerausdruck, mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister: 15 Euro
  • jede weitere gleiche Urkunde bei gleichzeitiger Beantragung und Ausstellung: 7,50 Euro
  • beglaubigte Abschriften des Familienbuches: 15 Euro
  • jede weitere gleiche Abschrift bei gleichzeitiger Beantragung und Ausstellung: 7,50 Euro
  • Urkunden zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung sind gebührenfrei, wenn der Nachweis der Gebührenfreiheit beigebracht wird (z. B. Schreiben der Deutschen Rentenversicherung)

Beispiel:

  • 2 Geburtsurkunden einer antragstellenden Person bei gleichzeitiger Beantragung = 22,50 Euro
  • 1 Geburtsurkunde und 1 Eheurkunde einer antragsstellenden Person bei gleichzeitiger Beantragung = 30 Euro

Weitere Informationen hierüber erhalten Sie telefonisch im Standesamt.

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