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Zwischenprüfung in einem dualen Ausbildungsberuf ablegen

Nr. 99019054031000

Die Zwischenprüfung zeigt, was Sie in Ihrer Ausbildung bisher gelernt haben. Geprüft werden die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht.

Sie müssen an der Zwischenprüfung teilnehmen. Nur dann können Sie später zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Ein gutes Ergebnis kann eine Voraussetzung dafür sein, dass Sie früher zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Ob das möglich ist, hängt von den geltenden Regeln ab.

In manchen Fällen müssen Sie keine Zwischenprüfung absolvieren. Das gilt für Berufe, in denen die Abschlussprüfung in 2 zeitlich auseinanderfallenden Teilen stattfindet oder wenn Ihnen bereits eine andere abgeschlossene Ausbildung von mindestens 2 Jahren angerechnet wurde.

Die Zwischenprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil. Je nach Beruf gibt es zusätzlich einen praktischen Teil. Die beiden Teile finden meist an verschiedenen Tagen statt. Die schriftliche Prüfung schreiben alle Auszubildenden in Deutschland am selben Tag und zur selben Uhrzeit.

Die Zwischenprüfung findet meist etwa in der Mitte der Ausbildungszeit statt. Genaue Angaben dazu finden Sie in Ihrer Ausbildungsordnung. Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle in Ihrer Region organisiert. Das ist zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Wenn Sie eine Umschulung machen, können Sie auf Antrag ebenfalls an einer Zwischenprüfung teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie oder der Träger der Umschulung die Kosten der Prüfung bezahlen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

  • Formular: «Anmeldung zur Zwischenprüfung» notwendig,
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich
  • Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download auf der Internetseite zur Verfügung.

Hinweise (Besonderheiten)

Durch die regelmäßige Modernisierung von Ausbildungsberufen werden in immer mehr Berufsbildern keine Zwischenprüfungen mehr durchgeführt, sondern durch den Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt.

Verfahrensablauf

  • In der Regel benachrichtigt Sie die für Sie zuständige Stelle über die anstehende Zwischenprüfung.
  • Nachdem Sie zur Zwischenprüfung angemeldet sind, erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
  • Am Tag der Zwischenprüfung müssen Sie sich am Prüfort mit einem Identitätsnachweis ausweisen.
  • Sie legen die schriftliche Prüfung ab.
  • Sie legen die praktische Prüfung ab, sofern diese vorgesehen ist.
  • Ihr Zwischenprüfungsergebnis wird in Form einer Teilnahmebescheinigung an Sie versandt.

Voraussetzungen

  • Sie müssen in einem eingetragenen Ausbildungsverhältnis oder einem eingetragenen Umschulungsverhältnis sein.
  • Ihre Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor.

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung bei der Zwischenprüfung
  • gegebenenfalls Formular «Antrag auf Nachteilsausgleich»

Kosten

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle. Die Kosten muss der Ausbildungsbetrieb tragen.

Umschüler tragen die Gebühren selbst und müssen mit der Agentur für Arbeit oder dem Bildungsträger klären, ob ggf. eine Förderung in Betracht kommt.

Frist

Der Anmeldeschluss zur Zwischenprüfung liegt circa 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Das gesamte Verfahren der Zwischenprüfung inklusive Anmeldung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Versand der Teilnahmebescheinigung dauert ca. 5 Monate.

Rechtsbehelf

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