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Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen

Nr. 99042030261001

Volltext

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei).  In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und/oder Binnenfischerei zu machen.

Nach der Abmeldung von der Aalfischerei werden Sie als erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Fischereiregister gelöscht.

Verfahrensablauf

  • Sie melden für sich als Person die Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch an die zuständige Behörde.
  • Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Fischereiregister entfernt.

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

Frist

Bei Aufgabe der Aalfischerei

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Erforderliche Unterlagen

Onlinedienste

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Voraussetzungen

  • Sie sind im Aal-Register als Person registriert.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

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