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Hilfsmittel bei anerkannten Schädigungsfolgen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrecht erhalten

Nr. 99107117017002

Urheber

Volltext

Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden. 

Sollten Sie körperliche Schäden erlitten haben, können Sie Hilfsmittel beantragen, die Sie im Alltag unterstützen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Körperersatzstücke
  • orthopädische Hilfsmittel
  • andere medizinische Hilfsmittel, zum Beispiel Rollatoren

Außerdem können übernommen werden:

  • notwendige Anpassungen an Hilfsmitteln
  • Reparaturen
  • Ersatzbeschaffungen
  • Anleitung und Training im Umgang mit dem Hilfsmittel

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Hilfsmittel für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen haben. Die Behörde prüft Ihren Antrag, entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs, Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
  • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.

Voraussetzungen

  • Aufgrund Ihrer anerkannten gesundheitlichen Schäden benötigen Sie Hilfsmittel.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

Onlinedienste

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

  • Klage vor dem Sozialgericht
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