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Geburtsurkunde beantragen

Nr. 99027002012000

Das zuständige Standesamt registriert jede Geburt, die in Deutschland stattgefunden hat. Nach der Registrierung können Sie eine oder mehrere Geburtsurkunden beantragen. Geburtsurkunden enthalten Angaben zu:

  • Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie
  • Vornamen und Familiennamen und
  • Geschlecht:
    • kann auf Wunsch entfallen
  • Eltern, soweit diese aus dem Geburtsregistereintrag zu entnehmen sind.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Wenn Sie die Geburtsurkunde im Ausland verwenden möchten, kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.

Sie können sich eine nationale oder internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das die Geburt beurkundet hat.

Kosten

Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.

Zweckgebundene Urkunden für Sozialversicherungszwecke, beispielsweise für die Rentenversicherung oder die Krankenkasse, stellen die jeweiligen Standesämter in der Regel gebührenfrei aus. Diese Urkunden können jedoch nur für den entsprechenden Zweck verwendet werden.

Zusatzinformation

Bezahlung der Urkunden

Die Gebühren können Sie zur Zeit auf folgende Art bezahlen:

Barzahlung

Verrechnungsscheck

Überweisung:
Stadt Preetz
Förde Sparkasse
BIC: NOLADE21KIE
IBAN: DE70 2105 0170 0020 0073 81
Kassenzeichen "Personenkontonummer 103 - Verwaltungsgebühren Familienname, Vorname“

Terminvereinbarung

Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe

Falls Sie etwas gefunden oder vorloren haben, können Sie uns dieses auch über folgenden Links mitteilen:

Fundanzeige Online (Fundbüro Deutschland)

Verlustanzeige Online (Fundbüro Deutschland)

In Preetz findet keine Versteigerung von Fundsachen statt.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Sie erhalten Geburtsurkunden daher nur:

  • für sich selbst
  • als Ehepartnerin oder Ehepartner
  • als Lebenspartnerin oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
  • als Vorfahren und Nachfahren, wie etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel
  • als Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen

Wenn Sie nähere Verwandte wie Tante und Onkel sind, erhalten Sie eine Geburtsurkunde nur, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch

  • ein Schreiben des Nachlassgerichts,
  • ein gerichtliches Urteil oder
  • einen vollstreckbaren Titel.

Liegt eine Änderung des Geschlechtseintrags vor, erhalten nur Sie selbst Ihre Geburtsurkunde, da dort noch der ursprüngliche Name steht.

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

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