Sprungziele
Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern

Nr. 99108048049002

Volltext

Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E.

Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, unterschiedliche Busse zu fahren:

Fahrerlaubnis Klasse D:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
  • Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Fahrerlaubnis Klasse DE:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
  • Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Fahrerlaubnis Klasse D1:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
  • maximale Gesamtlänge: 8 Meter
  • Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Fahrerlaubnis Klasse D1E:

  • Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
  • maximale Gesamtlänge: 8 Meter
  • Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht

Ansprechpunkt

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
  • Sie sind körperlich und geistig geeignet, einen Bus zu führen.

Je nach Klasse gelten zudem diese Voraussetzungen:

Fahrerlaubnis Klasse D:

  • Fahrerlaubnis: B
  • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse DE:

  • Fahrerlaubnis: D
  • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse D1:

  • Fahrerlaubnis: B
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse D1E:

  • Fahrerlaubnis: D1
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (höchstens 1 Jahr alt)
  • leistungspsychologisches Gutachten (höchstens 1 Jahr alt)
  • Bescheinigung oder Zeugnis über Sehvermögen
  • aktueller Führerschein
  • Angaben zur Fahrschule
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • polizeiliches Führungszeugnis (höchstens 3 Monate alt)

Kosten

  • Wenn Sie den Führerschein per Post erhalten möchten, müssen Sie eine zusätzliche Versandgebühr zahlen.

    Gebühr: 35,70 EUR (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Online-Dienste vorhanden: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

Urheber

Frist

  • 5 Jahr(e)
  • 6 Monat(e)
    • Eine Verlängerung können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.
Seite zurück Nach oben