Ermäßigung Gebühren Offene Ganztagsschule
Die Ermäßigung des Elternbeitrages erfolgt auf Grundlage der derzeit geltenden „Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Preetz über die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten der offenen Ganztagsschulen an den Grundschulen FES und HES“.
Gesetzliche Grundlage zu dieser Satzung bilden die bundesgesetzlichen Vorschriften des „Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ und die landesgesetzliche Vorschrift „Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote mit Erfüllungswirkung im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter".
Die Anträge und Erläuterungen finden Sie im Bereich Bürgerservice - Formulare - Soziales und Wohngeld.