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Verwendung des Bio-Siegels anzeigen

Nr. 99078020261000

Leistungsbeschreibung

Alle Produkte, die mit dem deutschen Bio-Siegel (sechseckiges Zeichen) gekennzeichnet werden, müssen vor der Markteinführung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angezeigt werden.

Sie können Ihre Produkte für die Nutzung des Bio-Siegels online oder schriftlich anzeigen. Ihre Anzeige ist verbunden mit der Vorlage Ihrer mit dem Bio-Siegel gestalteten Produktetiketten / Verpackungslayouts. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Anzeige durch die BLE erhalten Sie eine Freigabe zur Nutzung des Bio-Siegels.  Anzeigen können nicht nur von deutschen Unternehmen, sondern von Unternehmen weltweit vorgenommen werden.

Verfahrensablauf

Sie können die Verwendung des Bio-Siegels online oder schriftlich anzeigen.

Verwendung online anzeigen:

  • Registrieren Sie Ihr Unternehmen und Ihr Produkt oder Ihre Produkte in der Bio-Siegel-Datenbank auf bio-siegel.de.
  • Die BLE überprüft Ihre Nutzungsanzeige und Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Freigabe Ihres Produktes oder Ihrer Produkte für die Nutzung des Bio-Siegels per E-Mail.

Verwendung schriftlich anzeigen:

  • Fordern Sie das Anzeigeformular bei der BLE an oder laden Sie es über die Internetseite bio-siegel.de herunter.
  • Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Anzeigeformular zusammen mit dem mit dem Bio-Siegel gestalteten Produktetikett beziehungsweise den Produktetiketten per Post oder per E-Mail an die BLE.
  • Die BLE überprüft Ihre Anzeige und Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Freigabe Ihres Produktes oder Ihrer Produkte für die Nutzung des Bio-Siegels per E-Mail oder wenn gewünscht per Post.
  • Die BLE erstellt Ihnen einen Account in der Bio-Siegel-Datenbank, in den Ihre angezeigten Produkte übertragen werden. Damit Sie Ihre Nutzungsanzeigen zukünftig selbst verwalten können, erhalten Sie per Post Zugangsdaten zu Ihrem Account in der Datenbank.

Voraussetzungen

  • Sie nehmen als zertifizierter Betrieb am Kontrollsystem nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau teil.
  • Ihr Produkt ist gemäß den Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt und zertifiziert.
  • Das Bio-Siegel auf Ihrem Produktetikett beziehungsweise Ihren Produktetiketten entspricht den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • mit dem Bio-Siegel gestaltetes Produktetikett oder gestaltete Produktetiketten im Format PDF bis maximal 10 MB pro Datei (Sollten pro Produkt mehrere Etiketten vorliegen, zum Beispiel Front-, Rücken- und Seitenetikett, fassen Sie diese bitte in einer PDF-Datei zusammen.)

Wenn Sie die Anzeige per E-Mail oder Post einreichen, zusätzlich:

  • ausgefülltes Anzeigeformular

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss vor der Markteinführung des mit dem Bio-Siegel gekennzeichneten Produktes erfolgen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Die unrechtmäßige Nutzung des Bio-Siegels kann als Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Fachlich freigegeben am

07.10.2022

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