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Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer in den Stammdaten für die Nutzung der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA Plus) eintragen oder ändern lassen

Nr. 99122056058000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Waren mit der IAA Plus zur Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft anmelden möchten, müssen Sie sich zunächst mit einem ELSTER-Zertifikat authentifizieren. In den bei Ihrer EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number; Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) hinterlegten Stammdaten muss die Steuernummer beziehungsweise Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) gespeichert sein, die dem zur Anmeldung verwendeten ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt.
Um eine neue Steuernummer oder Steuer-ID in die Stammdaten einzutragen oder den Eintrag zu ändern, zum Beispiel, weil Ihnen bei erster Eintragung der Stammdaten ein Tippfehler unterlaufen und deshalb eine Anmeldung in der IAA Plus nicht erfolgreich ist, müssen Sie dafür ausschließlich per Fax einen Antrag beim Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion stellen.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Steuernummer oder Steuer-ID auf Antrag ausschließlich per Fax an die Generalzolldirektion eintragen oder ändern lassen.

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Zolldirektion und laden Sie den "Antrag auf Eintragung/Änderung der Steuernummer/Steueridentifikationsnummer" (Formular 033082) herunter, drucken Sie ihn aus und füllen Sie ihn aus.
  • Senden Sie den Antrag per Fax an das Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion.

Voraussetzungen

Sie wollen Ihre Steuernummer oder Steuer-ID, die dem für die Anmeldung in der IAA Plus genutzten ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt, in den Stammdaten der EORI-Nummer eintragen oder ändern lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Für Sie entstehen keine Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für Sie gibt es keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 2 Werktage.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Bei den Änderungen der Stammdaten werden keine anfechtbaren Verwaltungsakte erstellt und bekannt gegeben.

Anträge / Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

21.07.2021

Siehe auch

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