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Förderung für erneuerbare Wärme- und Kälteversorgungen beantragen

Nr. 99400336017000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die objektübergreifende Umsetzung und Unterstützung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Wärme- und Kälteversorgung einrichten möchten und dabei die Etablierung von energieeffizienten, intelligenten Wärmenetzen, insbesondere unter der Nutzung von Solarthermie, Geothermie und industrieller Abwärme errichten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Zur Erreichung der Klimaziele sind insbesondere für die Umstellung der Energieversorgung auf treibhausgasneutrale Technologien hohe Investitionen in neue Wärmeversorgungssysteme erforderlich, die mit dieser Richtlinie gefördert werden sollen.
Die Wärmeerzeugung soll zukünftig auf Basis erneuerbarer Energien erfolgen. Wärmespeicher und intelligente Wärmenetze können bei der Umstellung hin zur Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien die notwendige Infrastruktur bereitstellen und den schrittweisen Umstieg zu treibhausgasneutralen Energieträgern erleichtern.

Um diese Investitionen zu unterstützen und anzureizen, soll diese Richtlinie einen Beitrag leisten.
 

Verfahrensablauf

  • Servicekontoanmeldung (Unternehmenskonto)
  • Online-Antragstellung oder Antragstellung in Papier
  • Sie stellen einen Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
  • Es wird empfohlen, davor eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. 
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach.
  • Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung.
  • Die Angemessenheit der Kosten wird auf Grundlage der Anforderungen im Rahmen einer fachtechnischen Bewertung ermittelt.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Ein Vorhaben kann vor Bewilligung der Förderung nur dann begonnen werden, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen und dieser durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein genehmigt wird.

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Vorhaben soll Beiträge in den Bereichen Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung leisten.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. 
  • Das Vorhaben wird grundsätzlich in Schleswig-Holstein durchgeführt.
  • Das Vorhaben muss eine CO2-Einsparung im Vergleich zu einer konventionellen Lösung aufweisen.
  • Das Vorhaben muss einen Beitrag zu den Querschnittszielen des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung leisten.
  • Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um ein Netz handeln, mit dem Dritte (mindestens 10 Anschlüsse) versorgt werden.
  • In Ihrem Vorhaben darf das Netz ein Temperaturniveau von maximal 95° C nicht überschreiten.
  • In Ihrem Vorhaben dürfen die berechneten Wärmeverluste bei neuen Netzen und die tatsächlichen Wärmeverluste des bestehenden Netzes 20 Prozent nicht überschreiten.
  • In dem Vorhaben (Wärmenetz) müssen die genutzten Wärmequellen mindestens zu 75 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme oder einer Kombination aus beiden bestehen.
  • Es kann sowohl das Netz und die Anlage separat als auch in Kombination gefördert werden.
  • Als neues Netz kann auch ein Teil eines Netzes gelten, der genau abgrenzbar ist und neu erschlossen wird. Dieses kann eine Anbindung an ein bestehendes Wärmenetz haben.
  • Das Vorhaben muss die oben genannten allgemeinen Anforderungen an ein Wärmenetz für das gesamte Netz erfüllen. Wenn nur ein abgrenzbares Teilnetz gefördert werden soll, sind die Anforderungen nur von diesem Teilnetz zu erfüllen.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen
     

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Antragstellung empfehlen wir eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein. Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert mindestens 1-2 Monate, kann aber regelmäßig auch mehrere Monaten in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Sie können Einspruch sowie Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). 

Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu 30 Jahren und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.
 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

06.06.2023

Online-Dienste

An wen muss ich mich wenden?

Investitionsbank Schleswig-Holstein

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