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Als Unternehmen im Großhandel Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln

Nr. 99100046111000

Leistungsbeschreibung

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt Ergebnisse zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt, sondern Unternehmen zufällig nach wissenschaftlichen Methoden ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln. Bestimmte Daten fragt das StBA monatlich ab, andere jährlich.

Dies gilt für Unternehmen des Großhandels mit Ausnahme des Bereichs der Kraftfahrzeuge und Krafträder.

Zu den Daten, die Sie monatlich übermitteln müssen, können unter anderem folgende gehören:

  • Umsatz
  • Zahl der tätigen Personen 
  • Bundesländer, in denen Ihr Unternehmen Niederlassungen hat. 

Zu den Daten, die Sie jährlich übermitteln müssen, können unter anderem folgende gehören:

  • hauptsächlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit
  • Zahl der Niederlassungen
  • Zahl der tätigen Personen
  • Umsätze
  • Steuern
  • Subventionen
  • Investitionen
  • Aufwendungen

Verfahrensablauf

Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

  • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem bereitgestellten Online-Formular entnehmen. 
  • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das für Sie passende Meldeverfahren zu nutzen:  
    • IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
      • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
    • Nur bei der monatlichen Datenübermittlung möglich: eSTATISTIK.CORE: Stellen Sie die Daten automatisiert in Ihrem jeweiligen Softwaresystem elektronisch zusammen, sofern Ihr Software-Unternehmen entsprechende Funktionalitäten bereitgestellt hat. In der Regel können Sie die Daten am Bildschirm vor der Übermittlung überprüfen. Übermitteln Sie die Angaben anschließend über die bereitgestellte Software an das Statistische Bundesamt.  
      • Gegebenenfalls müssen Sie sich für die Nutzung von eSTATISTIK.CORE einmalig bei Ihrem Software-Unternehmen registrieren. 
  • Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.  

Voraussetzungen

Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Unternehmen im Bereich des Großhandels. Ausgenommen ist der Bereich des Großhandels mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

Bearbeitungsdauer

Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

Für die Bearbeitung des Online-Formulars der Jahresstatistik im Handel benötigen Sie im Durchschnitt 90  Minuten.

Für die Bearbeitung des Online-Formulars der Monatsstatistik im Großhandel benötigen Sie im Durchschnitt 19  Minuten.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

  • verwaltungsrechtliche Klage

Anträge / Formulare

Formulare: ja 
Onlineverfahren möglich: ja 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Fachlich freigegeben am

21.07.2022

Siehe auch

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