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Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen

Nr. 99058070261000

Leistungsbeschreibung

In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Voraussetzungen

Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung

Welche Gebühren fallen an?

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bearbeitungsdauer

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

Fachlich freigegeben am

08.09.2022

Siehe auch

  • Anzeige einer Änderung der persönlichen Daten bei der Handwerkskammer
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