Sprungziele
Seiteninhalt
15.04.2024

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 97A "Erweiterung des Gewerbegebiets Wakendorf, 1. Bauabschnitt" der Stadt Preetz nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

Es wird das Planungsziel verfolgt, die durch den geltenden Flächennutzungsplan sowie den Rahmenplan „Interkommunales Gewerbegebiet Wakendorf“ vorbereitete Nutzung für das nördliche Teilgebiet verbindlich zu regeln. Ausgewiesen werden sollen hauptsächlich kleinteilige Gewerbeflächen unter Erhalt und Entwicklung vorhandener Grünstrukturen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Anregungen zu den geänderten und ergänzten Teilen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an nina.rensmeyer@preetz.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Auch die Meinung von Kindern und Jugendlichen ist gefragt: Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planung der Stadt Preetz zu informieren und Anregungen anzubringen. Für Fragen steht das Sachgebiet Bauverwaltung, Stadtplanung, Wirtschaftsförderung unter der Telefonnummer 04342-303 233 gerne zur Verfügung.

Folgende DIN-Normen können Im Foyer des Bauamtsgebäudes, Bahnhofstraße 27 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: Montag und  Dienstag von 8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 -12.30 Uhr und von 13.30 – 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr eingesehen werden:

DIN 18005 Teil 1, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002;

DIN 18005 Teil 1 Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987;

DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen, Januar 2018;

DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Januar 2018;

DIN 45691, Geräuschkontingentierung, Dezember 2006.

Seite zurück Nach oben