Sterbeurkunde beantragen
Nr. 99101004000000Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Eine Sterbeurkunde können Sie beantragen, wenn Sie
- mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt sind oder Ehepartnerin beziehungsweise Ehepartner / oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner sind oder
- ein berechtigtes rechtliches Interesse haben, zum Beispiel durch einen Erbschein oder einen Grundbuchauszug
Sie können auch eine internationale Sterbeurkunde beim deutschen Standesamt beantragen. Dies ist ein mehrsprachiges Formular, welches Ihnen die Nachlassabwicklung im Ausland erleichtert.
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person gestorben ist.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- Vornamen, Familienname und Geburtsname
- Ort und Tag der Geburt
- letzter Wohnsitz und Familienstand
- Vornamen, Familienname und Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners
- Ort und Zeitpunkt des Todes
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung
- die Nachlassabwicklung
-
die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
Kosten
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.
Zusatzinformation
Bezahlung der Urkunden
Die Gebühren können Sie zur Zeit auf folgende Art bezahlen:
Barzahlung
Verrechnungsscheck
Überweisung:
Stadt Preetz
Förde Sparkasse
BIC: NOLADE21KIE
IBAN: DE70 2105 0170 0020 0073 81
Kassenzeichen "Personenkontonummer 103 - Verwaltungsgebühren Familienname, Vorname“
Terminvereinbarung
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Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
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Der Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet.
- Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
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Sie sind
- die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Eltern oder Großeltern beziehungsweise Nachkommen der verstorbenen Person oder
- Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante oder Onkel, und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
-
für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
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Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
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Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
Erforderliche Unterlagen
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für nahe Verwandte oder Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner:
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Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Personalausweis oder Reisepass
-
Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
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für Geschwister der verstorbenen Person:
- Verwandtschaftsnachweis
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
- Personalausweis oder Reisepass
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bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- jeweils den Personalausweis oder Reisepass von der Person, die vertritt und von der Person, die vertreten wird
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für andere Personen ohne Verwandtschaftsbezug:
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Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
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Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht