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29.04.2021
Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 102 der Stadt Preetz »Wohnbebauung Moorkoppel«
für das Gebiet nördlich des Rethwischer Weges, westlich des vorhandenen Regenrückhaltebeckens, südlich des Moorweges sowie östlich des Weidenbruchs (Geltungsbereich siehe Anlage) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung
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