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Informationen zur Wahl

Wahlberechtigte

Wahlberechtigt ist, wer mindestens 16 Jahre alt und die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzt sowie in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Um wählen zu können, muss man in die Liste der Wahlberechtigen – dem sognannten Wählerverzeichnis – des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Bis zum 19. Mai 2024 sollen die persönlichen Wahlbenachrichtigungen – mit allen erforderlichen Angaben zum Wahllokal – zugestellt werden. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und unsicher sein, ob Sie in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.



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