Informationen zur Bekämpfung der Geflügelpest
Aufgrund der aktuellen schnellen Ausbreitung des Virus und um eine Einschleppung der Geflügelpest in die Geflügelbestände durch Wildvögel zu verhindern, ordnet der Kreis Plön eine kreisweite Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 49 Tieren an.
Diese Maßnahme gilt ab dem 23. November 2025 und ist zunächst bis zum 15. Januar 2026 befristet.
Bitte beachten Sie:
Im gesamten Kreis Plön müssen Geflügelarten wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft gehalten oder aufgezogen werden, sowie andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel (mit Ausnahme von Tauben) in Beständen mit mehr als 49 Tieren so untergebracht werden, dass jeglicher Kontakt zu Wildvögeln ausgeschlossen ist.
Alle weiteren Anordnungen und Hinweise entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel, des Kreises Plön:
https://www.kreis-ploen.de/PDF/Nr_29_Tierseuchenrechtliche_Allgemeinverf%C3%BCgung_%C3%BCber_die_Anordnung_der_Aufstallung_von_Gefl%C3%BCgel_und_in_Gefangenschaft_gehaltenen_V%C3%B6geln_f%C3%BCr_Haltungen_mit_mehr_als_49_St%C3%BCck_und_das_Verbot_der_Durchf%C3%BChrung_von_Ausstellungen_von_Gefl%C3%BCgel_und_in_.PDF?ObjSvrID=3932&ObjID=537&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1763715347
Vorgehensweise bei Fund von toten Greifvögeln oder Wasservögeln im Stadtgebiet Preetz:
Wenn Sie im Stadtgebiet Preetz einen toten Greifvogel, eine Ente, Gans oder einen anderen verendeten Wasservogel finden, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Meldung während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung:
- Melden Sie den Fund an Werktagen zu den üblichen Öffnungszeiten beim Ordnungsamt unter der Telefonnummer 04342/303243.
- Das Ordnungsamt veranlasst die Bergung des Vogels und koordiniert die Probenahme durch die Veterinäraufsicht des Kreises Plön.
2. Meldung außerhalb der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung:
- Außerhalb der Öffnungszeiten, insbesondere am Wochenende, wenden Sie sich bitte an die Polizeistation Preetz unter der Telefonnummer 04342/10770.
3. Angaben bei der Meldung
- Geben Sie bei der Meldung bitte folgende Informationen an:
- Ihre Kontaktdaten
- Möglichst genaue Bezeichnung der Vogelart
- Genaue Beschreibung des Fundortes
4. Umgang mit verwesten oder skelettierten Vögeln
- Bereits stark verweste oder skelettierte Vögel sind nicht mehr untersuchungsfähig.
- Diese können Sie selbst – unter Verwendung von Schutzhandschuhen – direkt über die Restmülltonne entsorgen.
Für spezielle Fragen ist die Veterinäraufsicht unter 04522/743270 oder per E-Mail vetabt@kreis-ploen.de zu erreichen.