Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95 sowie der 32. Änderung Flächennutzungsplanänderung der Stadt Preetz nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die von dem Ausschuss für Stadtentwicklung in der Sitzung am 21.05.2025 gebilligten und zur Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung bestimmten Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95 sowie der 32. Änderung des Flächennutzungsplanänderung der Stadt Preetz für den nördlichen Bereich am Dänenkamp, östlich der Kreisberufsschule und südlich des Klosterforsts, die Begründungen sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist vom 06.06.2025 bis 07.07.2025 im Internet unter der Internetadresse www.preetz.de/Verwaltung-Politik/Aktuelles/ eingesehen werden und liegen im Foyer des Bauamtsgebäudes, Bahnhofstraße 27 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: Montag und Dienstag von 8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 -12.30 Uhr und von 13.30 – 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau des Technischen Hilfswerks für den Ortsverband Preetz.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Landschaftsplan der Stadt Preetz
- Begründung inkl. Umweltbericht zur 1. Änd. des Bebauungsplans Nr. 95, Stand 13.05.2025
- Begründung inkl. Umweltbericht zur 32. Änd. Flächennutzungsplans, Stand 13.05.2025
- Stellungnahme Wasserhaushaltsbilanz, Stand 29.04.2025
- Ausgabeprotokoll des Berechnungsprogrammes A-RW 1, 29.04.2025
- Artenschutzprüfung, Stand 08.05.2025
- Schalltechnische Stellungnahme, Stand 25.03.2025
- Orientierende Erkundung, Stand 20.04.2023
- Sachverständige Bewertung der geplanten Versickerung von Niederschlagswasser, Stand 13.02.2024
10. FFH-Vorprüfung B95, Stand 15.11.13
11. Stellungnahme des Archäologischen Landesamts, 13.12.2024
12. Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr, 17.12.2024
13. Stellungnahme des Kampfmittelräumdiensts, 17.12.2024
14. Stellungnahme der Unteren Forstbehörde, 02.01.2025
15. Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, 08.01.2025
16. Stellungnahme des Kreises Plön, 13.01.2025
17. Stellungnahme des Gewässerunterhaltungsverbands Schwentinegebiet, 10.12.2024
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an nina.rensmeyer@preetz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der oben genannten Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 95 und die 32. Änd. des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Für die 32. Änderung des Flächennutzungsplans gilt: Die Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.