Stadt Preetz führt eine Hundebestandsaufnahme durch
Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Stadt Preetz eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ bei der Stadtverwaltung ordnungsgemäß angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 120,00 € für den ersten Hund und 170,00 € für jeden weiteren Hund; diese Regelung gilt nicht für das Halten gefährlicher Hunde.
Leider musste in der zurückliegenden Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter ihrer Pflicht zur Anmeldung nachgekommen sind. Insgesamt geht die Stadt davon aus, dass 15 bis 20 % der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt entschieden, im Jahr 2025 eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden von Mai bis voraussichtlich Ende Juli alle Haushalte in Preetz durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beauftragten Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags von 10 bis 17 Uhr unterwegs.
Die Firma wird durch Befragungen den vorhandenen Hundebestand feststellen. Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin trägt dabei sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und es werden vor Ort keine Steuern oder Gebühren erhoben.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalterinnen und Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung und gegebenenfalls einem Bußgeld rechnen. Daher wird jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter empfohlen, ihre Hunde umgehend bei der Stadtverwaltung Preetz, Wilhelminenstraße 6 anzumelden. Auskünfte hierzu erteilt Frau Hoffmann (04342 303 334 bzw. stefanie.hoffmann@preetz.de).