Grundsteuerreform
Die Versendung der Grundsteuerbescheide ab 01.01.2025, die aufgrund der Grundsteuerreform erlassen werden, wird voraussichtlich Anfang Januar 2025 erfolgen. Hierzu laufen auch bei der Stadt Preetz die Arbeiten auf Hochtouren. In der Stadt Preetz befinden sich rund 6.200 steuerpflichtige Grundstücke bzw. Gebäude für die Grundsteuer A bzw. die Grundsteuer B. Für jeden dieser Steuerfälle errechnet das Finanzamt einen neuen Grundsteuermessbetrag. Dieser Messbetrag wird der Stadt Preetz übermittelt und hier digital zur Berechnung der individuellen Grundsteuer weiterverarbeitet.
Nach intensiven Beratungen hat die Ratsversammlung in ihrer Sitzung am 10.12.2024 den Hebesatz der Grundsteuer A auf 452 v. H. und den Hebesatz der Grundsteuer B auf 576 v. H. festgesetzt.
Informationen zur Grundsteuerreform können dem Flyer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und der Kommunalen Landesverbände entnommen werden.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein unter folgendem Link:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform
Bei Fragen zur Grundsteuer wenden Sie sich gerne an Frau Hoffmann unter der Telefonnummer 04342 303-334 oder finanzen@preetz.de.