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18.09.2023

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 H » Bebauung nördlich der Lindenstraße zwischen Haselbusch und Wilhelm- Raabe-Straße, erneute Erweiterung des Lebensmitteldiscounters« der Stadt Preetz nach § 3 Abs. 2 BauGB

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine erneute Erweiterung des Lebensmitteldiscounters.

Während der Auslegungsfrist vom 18.09.2023 bis zum 19.10.2023 können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Anregungen zu den geänderten und ergänzten Teilen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Stellungnahmen können auch per E-Mail an nina.rensmeyer@preetz.de gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Auch die Meinung von Kindern und Jugendlichen ist gefragt: Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planung der Stadt Preetz zu informieren und Anregungen anzubringen.

Für Fragen steht das Sachgebiet Bauverwaltung, Stadtplanung, Wirtschaftsförderung unter der Telefonnummer 04342-303233 gerne zur Verfügung.

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