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03.05.2023

Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten

Der Bundestag hat eine Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (Öl, Pellets oder Flüssiggas) heizen. Innerhalb der Landesregierung ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) für die Abwicklung der Entlastungen für Haushalte, die Pellet-, Öl- oder Flüssiggasheizungen nutzen, zuständig. Die Antragstellung erfolgt über das MLLEV unter Nutzung der Online-Plattform. Diese Antragsplattform wird in Schleswig-Holstein ab dem 4. Mai 2023 zur Verfügung stehen. Es sollen die Mehrkosten bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Folgende Energieträger sind umfasst: Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks. Es können Rechnungen im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden. Mehrkosten berechnen sich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises, der für die Beschaffungsmenge in diesem Zeitraum gezahlt wurde.

Unter folgenden Links gelangen Sie zum Online-Portal und zum Online-Rechner, mit dem Sie ermitteln können, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Bei weitergehenden Fragen zur Abwicklung nach Bekanntmachung des Verfahrens zur Antragstellung bitten wir darum, sich an das MLLEV unter heizkostenerstattung@mllev.landsh.de zu wenden.

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