Reisepass: Verlustanzeige
Nr. 99085001014003Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Kosten
Keine
Frist
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Terminvereinbarung
Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe
Falls Sie etwas gefunden oder vorloren haben, können Sie uns dieses auch über folgenden Links mitteilen:
Fundanzeige Online (Fundbüro Deutschland)
Verlustanzeige Online (Fundbüro Deutschland)
In Preetz findet keine Versteigerung von Fundsachen statt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.