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Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden

Nr. 99108015183000

Volltext

Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Gehwegüberfahrt intakt und benutzbar ist. Wenn Sie dafür Maßnahmen der Instandhaltung durchführen, müssen Sie diese dem zuständigen Tiefbauamt melden.

Verfahrensablauf

  • Sie melden die Instandhaltungsmaßnahme vor Beginn der Arbeiten der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
  • Sie erhalten Nachricht von der zuständigen Stelle.

Ansprechpunkt

  • Regionales Tiefbauamt
  • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
  • Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.

Erforderliche Unterlagen

  • Angabe der Anschrift
  • Gegebenenfalls Planungsunterlagen

Kosten

Sie tragen die Kosten für die Instandhaltungen.

Frist

Vor Beginn der Arbeiten.

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.05.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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