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20.06.2020
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 102
»Wohnbebauung Moorkoppel« für das Gebiet nördlich des Rethwischer Weges, westliches des vorhandenen Regenrückhaltebeckens, südlich des Moorweges und östlich des Weidenbruchs (Geltungsbereich siehe Anlage) gemäß § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch
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