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31.08.2022

Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 96 der Stadt Preetz

»Bebauung zwischen Kührener Straße, Quergang, Löptiner Straße und Bäckergang« (Geltungsbereich siehe Anlage), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung

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