Informationen zur Briefwahl
Wahlen
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit dem zugesandten Wahlbenachrichtigungsanschreiben können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Alternativ können Sie auch per Briefwahl wählen
Briefwahl
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie die Briefwahlunterlagen, die im Bürgerbüro ausgestellt werden. Voraussetzung ist ein Antrag.
Der Antrag kann auf verschiedene Weise gestellt werden:
- persönlich im Bürgerbüro,
- auf schriftlichen Antrag mit dem Wahlbenachrichtigungsanschreiben (diese muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein),
- online über das Online-Formular,
- auf Antrag auf elektronischem Wege (Email).
Im Antrag anzugeben ist jeweils Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie bestenfalls die in der Wahlbenachrichtigung genannte Nummer im Wählerverzeichnis.
Anträge können nur bis Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, in Ausnahmefällen (z.B. plötzliche Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr gestellt werden.
Für die rechtzeitige Beantragung und für die Zuleitung der Wahlbriefe ins Rathaus ist die Wählerin oder der Wähler selbst verantwortlich.
Daher sollten Anträge, die auf dem Postweg übermittelt werden, bis spätestens Montag vor der Wahl gestellt sein.
Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen bzw. unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
Im Übrigen wird auf die offiziellen, gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen zu den Wahlen verwiesen.