Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Nr. 99079003012000Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 keine Lebenspartnerschaften neu begründet.
Auf der Grundlage einer bestehenden Lebenspartnerschaft stellt der Standesbeamte auf Antrag weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich per Telefax oder online über das Serviceportal gestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An das Standesamt, das das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 15,00 Euro; die zweite und jede weitere mit beantragte Ausgabe 7,50 Euro.
Zusatzinformation
Bezahlung der Urkunden
Die Gebühren können Sie zur Zeit auf folgende Art bezahlen:
Barzahlung
Verrechnungsscheck
Überweisung:
Stadt Preetz
Förde Sparkasse
BIC: NOLADE21KIE
IBAN: DE70 2105 0170 0020 0073 81
Kassenzeichen "Personenkontonummer 103 - Verwaltungsgebühren Familienname, Vorname“
Rechtsgrundlage
§ 58 Personenstandsgesetz (PStG),
§ 48 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV).
Siehe auch
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen