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Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen

Nr. 99058007060000

Die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen.

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben, sind Sie zur Eintragung in die Handwerksrolle verpflichtet. Wenn Sie den Antrag unterlassen, ist die Handwerkskammer berechtigt, Ihren Betrieb von Amts wegen einzutragen.

Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Bescheinigung aus (Handwerkskarte).

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.

Rechtsgrundlage

§ 10 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.

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