Sprungziele
Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Arzneimittelüberwachung

Nr. 99003024000000

Das Land überwacht die Herstellung und den Handel von und mit Arzneimitteln von der Pharmaindustrie über den Großhandel bis zu den Apotheken und Einzelhändlern in Schleswig-Holstein. Im Blickfeld stehen auch die klinische Prüfung von Arzneimitteln, die Blutspende nach dem Transfusionsgesetz und die Überwachung der Regelungen des Transplantationsgesetzes in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz bezüglich Geweben und Gewebezubereitungen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.

Teaser

Der Handel von und mit Arzneimitteln unterliegt der Überwachung durch das Land.

Siehe auch

  • Verkehr mit Arzneimitteln und Wirkstoffen
Seite zurück Nach oben