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Heiraten

Das Trauzimmer stellt sich vor.

In dem 150 Jahre alten Preetzer Rathaus befindet sich das Trauzimmer.

Das Trauzimmer ist feierlich eingerichtet und bietet Ihnen und Ihren Gästen mit der freundlichen und hellen Atmosphäre ein sehr angenehmes Ambiente, welches von allen Beteiligten als besonders schön empfunden wird und für Sie das einmalige Erlebnis des Heiratens unvergesslich machen wird.

Eine Wand im Trauzimmer, die als mittlerweile historisch angesehen ist, zeigt alte Preetzer Motive von dem in Preetz ansässigen Malermeister Hinnerk Holtorf.

Ob Sie bei Ihrer Hochzeit Trauzeugen beteiligen, liegt ebenso in Ihrer Entscheidung wie das Wechseln von Ringen. 

Das Trauzimmer bietet Ihnen und 13 weiteren Gästen Sitzplätze.

Trauungen am Sonnabend sind nach Absprache möglich!

Informationen zur Eheschließung

Erfahrungsgemäß melden sich viele "Heiratswillige" am Anfang des Jahres zur Eheschließung an. Die Anmeldung zur Eheschließung entspricht dem allgemeinen Sprachgebrauch "das Aufgebot".

Die Anmeldung zur Eheschließung kann bis zu einem halben Jahr vor dem Hochzeitstermin erfolgen. Anmelden können Sie sich bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie gemeldet sind.

Die standesamtliche Trauung kann bei einem Standesamt Ihrer Wahl vollzogen werden. In der Regel ist dieses das Standesamt, wo Sie sich zur Eheschließung angemeldet haben.

Wenn Sie nicht in Preetz wohnen, aber gern in Preetz heiraten wollen, ist das kein Problem. Sie melden sich einfach bei ihrem Wohnort-Standesamt mit dem Hinweis, dass Sie in Preetz heiraten wollen, zur Eheschließung an. Die Standesbeamtin/der Standesbeamte ihres Wohnortes schickt uns die Unterlagen zu. Wir besprechen dann alles weitere und gehen dabei auch auf Ihre Wünsche ein.

Seit dem 01.07.1998 ist die so genannte Aufgebotsfrist mit dem Aushang gegenstandslos geworden. Es kann die Ehe geschlossen werden, sobald die erforderlichen Urkunden und Unterlagen von Ihnen beschafft worden sind.

Welche Unterlagen und Urkunden benötigen Sie zur Anmeldung der Eheschließung?

Am Besten und am Einfachsten wäre es für Sie und für uns, wenn Sie beide ledig sind, in Preetz geboren wurden und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dann bräuchten Sie nur noch Ihren Personalausweis oder Reisepass um Heiraten zu können.

Beide Eheschließende sind ledig und haben keine Kinder:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt vom Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro
  • Personalausweis oder Reisepass

Beide Eheschließende sind ledig und haben gemeinsame Kinder:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt vom Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Personalausweis oder Reisepass

Bei einem oder bei beiden Eheschließenden ist die Ehe aufgelöst (durch Scheidung oder Tod des Ehegatten):

  • Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder beglaubigte Familienbuchabschrift der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt vom Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Auflösung durch Tod des Ehegatten: Geburtsurkunden aller minderjährigen Kinder

Sollten die erforderlichen Urkunden beim Standesamt Preetz vorhanden sein, wird auf diese zurückgegriffen. Ist das geforderte Dokument von einem anderen Standesamt auszustellen, bitten wir Sie, diese Urkunde dort zu beantragen.
Diese Aufzählung schließt jedoch nicht jeden Personenkreis mit ein, der in Deutschland heiraten will. In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.

Setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung, wenn einer von Ihnen:

  • die ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
  • nicht in der Bundesrepublik Deutschland geboren ist
  • im Ausland geschieden worden ist

Möglichkeiten der Namenswahl und Namensbestimmung

Die Namensführung in der Ehe richtet sich nach § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Bei der Eheschließung können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dieser kann sowohl der Geburtsname des Mannes als auch der Geburtsname der Frau sein. Wird die Ehe von zwei Personen gleichen Geschlechts geschlossen, kann der Geburtsname eines Eheschließenden zum Ehenamen bestimmt werden.

Beispiel:

  • Sabine Zaun geb. König und Michael Zaun
  • Sabine König und Michael König geb. Zaun
  • Sabine Zaun geb. König und Michaela Zaun
  • Sabine König und Michaela König geb. Zaun
  • Max Zaun geb. König und Michael Zaun
  • Max König und Michael König geb. Zaun

Einer von Ihnen hat auch die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen. Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen.

Beispiel:

  • Sabine Zaun-König geb. König und Michael Zaun (Ehename Zaun)
  • Sabine König-Zaun geb. König und Michael Zaun (Ehename Zaun)
  • Sabine König und Michael Zaun-König geb. Zaun (Ehename König)
  • Sabine König und Michael König-Zaun geb. Zaun (Ehename König)
  • Sabine Zaun-König geb. König und Michaela Zaun (Ehename Zaun)
  • Sabine König-Zaun geb. König und Michaela Zaun (Ehename Zaun)
  • Sabine König und Michaela Zaun-König geb. Zaun (Ehename König)
  • Sabine König und Michaela König-Zaun geb. Zaun (Ehename König)
  • Max Zaun-König geb. König und Michael Zaun (Ehename Zaun)
  • Max König-Zaun geb. König und Michael Zaun (Ehename Zaun)
  • Max König und Michael Zaun-König geb. Zaun (Ehename König)
  • Max König und Michael König-Zaun geb. Zaun (Ehename König)

Eine doppelte Namensführung für beide Ehegatten ist nicht möglich.

Sollten Sie sich nicht einigen können, welcher Geburtsname zum Ehenamen bestimmt werden soll, so haben Sie auch die Möglichkeit, keinen gemeinsamen Ehenamen zu führen und nach der Eheschließung Ihre Namen weiterzuführen.

Beispiel:

  • Sabine König und Michael Zaun
  • Sabine König und Michaela Zaun
  • Max König und Michael Zaun

Die Ehenamensbestimmung ist an keine Frist gebunden, Sie können auch nach der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen. Eine Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.

Neues Ehenamensrecht

Am 12. Februar 2005 ist das Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechtes in Kraft getreten.

Hiernach können Ehegatten auch einen Namen als Ehenamen führen, den einer von beiden aus einer früheren Ehe bereits führt.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, können diese vor Ort bei der Anmeldung zur Eheschließung besprochen oder aber telefonisch abgeklärt werden.

Standesamt

Stadt Preetz
Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung

Bahnhofstraße 24
24211 Preetz

Welche Gebühren entstehen bei der Eheschließung?

  • Prüfung der Ehefähigkeit: 50 Euro
  • Prüfung der Ehefähigkeit mit Auslandsbeteiligung: 80 Euro
  • Vornahme einer Eheschließung außerhalb der Dienstzeiten: 100 Euro
  • Eheurkunde: 15 Euro
  • Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt: 6 Euro
  • Stammbuch: 15 Euro bis 35 Euro
  • Namensrechtliche Erklärung bei Anfügung oder Voranstellung zum Ehenamen: 30 Euro
  • Bescheinigung über eine Namensänderung: 10 Euro

Heiraten im Ausland

Grundsätzlich wird eine Eheschließung im Ausland in Deutschland anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form durchgeführt wird/wurde und die Eheurkunde mit einer Legalisation durch die deutsche Botschaft des Eheschließungsstaates bzw. mit einer Apostille gemäß Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vorgelegt wird.
Urkunden ohne weiteren Beweis auf Echtheit sind immer nur in dem Staat gültig, in dem die Urkunde ausgestellt ist.
Eine ausführliche Grundlage bietet hierzu das Auswärtige Amt auf der Internetseite www.konsular.diplo.de (internationaler Urkundenverkehr, ausländische öffentliche Urkunden zur Verwendung in Deutschland)
Informationen, welche Unterlagen und Papiere Sie benötigen, erfahren Sie u.a. vom Bundesverwaltungsamt "Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer" in 50728 Köln. Ferner können Sie sich an die deutschen Konsulate im Ausland bzw. an die betreffenden Botschaften des jeweiligen Landes wenden.
Anschriften hierüber sowie Informationen über die Beantragung und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, welches von einigen Staaten gefordert wird, wenn Sie im Ausland heiraten, bekommen Sie im Standesamt Preetz.

Hinweis:

Es empfiehlt sich, nach Ihrer Eheschließung im Ausland mit Ihrer Eheurkunde/Heiratsurkunde nicht nur im Einwohnermeldeamt vorstellig zu werden, sondern in jedem Fall auch im Standesamt vorzusprechen, um eventuell eine gemeinsame Namenserklärung abzugeben. In vielen Staaten ist bei Eheschließung keine Namenswahlmöglichkeit gegeben.
Ferner besteht die Möglichkeit, die Eheschließung in das Eheregister Ihres zuständigen Standesamtes eintragen zu lassen, um die Eheschließung nach deutschem Recht personenstandsrechtlich registrieren zu lassen.
Aus dem Eheregister werden dann deutsche Eheurkunden ausgestellt. Das Eheregister wird fortgeführt.

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